Geschäftsbdingungen Hotel Refugium
Geschäftsbedingungen
Vorliegende allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen und Zimmerreservierungen der Hotel Refugium GmbH, Kirchengasse 4, A-2353 Guntramsdorf (in der Folge kurz „Hotel“ genannt) sind Vertragsbestandteil des von Ihnen (in der Folge kurz „Gast“ genannt) erteilten Auftrages. Anderslautende Bedingungen des Gastes sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.
Stornierung
Zimmer:
1) Kostenlose Stornierung der Zimmer bis zu 8 Wochen vor Anreise möglich.
2) Bis zu 4 Wochen vor Anreise werden 50 % des vereinbarten Entgeltes aller nicht verkauften Zimmer in Rechnung gestellt.
3) Bei einem Storno innerhalb von 4 Wochen vor Ankunft werden 75 % aller nicht verkauften Zimmer in Rechnung gestellt.
4) Die Anzahl 1 Woche vor Anreise gebuchter Zimmer ist bindend und wird als solche 100 % in Rechnung gestellt.
Kurzfristige Buchungen Stornobedingungen: bis 14 Tage vorher - keine Gebühr // 13 - 7 Tage vorher - 50 % von der Summe // 6 - 3 Tage vorher - 80 % von der Summe // 2 - 0 Tage vorher - 100 % von der Summe
Veranstaltungen:
1) Bei einem Storno 8 Wochen vor der Veranstaltung berechnet das Hotel 100 % der Raummiete.
2) Bei Stornierung einer Veranstaltung innerhalb von 4 Wochen ist die Raummiete im Wert von 100 % zu entrichten, sowie 50 % des zu erwartenden Umsatzes.
3) Ab 2 Wochen vor der Veranstaltung wird die Raummiete, sowie der Speise- & Getränkeumsatz zu 100% verrechnet.
Teilnehmerzahl:
Das Hotel richtet sich 2 Wochen vor der Veranstaltung an die komplette Teilnehmerzahl, bei Nichteinhaltung werden die bis zu diesem Datum genannten Teilnehmer als fix angenommen. Das Hotel ist weiters berechtigt, den für die Veranstaltung berechneten Raum jederzeit durch einen anderen Raum zu tauschen, sowie die Berechnung für die Veranstaltung neu zu überarbeiten, sollte sich die garantierte Anzahl ändern. Sollten jedoch mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen als vereinbart, so wird die tatsächliche Personenanzahl in Rechnung gestellt.
Service:
Gerne stellt das Hotel dem Gast Personal nach 24 Uhr zur Verfügung. Pro Mitarbeiter muss in diesem Fall € 40,--/Stunde in Rechnung gestellt werden.
Sollte der Veranstalter die Beginn- bzw. Schlusszeiten ändern, so muss er dies schriftlich bekannt geben und vom Hotel rückbestätigen lassen.
Musik:
Sollte der Gast während einer Veranstaltung Musik planen, ersuchen wir ihn höflichst, die notwendigen Anmeldungen bei AKM und Vergnügungssteuer (bei der MA 4 01/4000/86201 und AKM 01/71714/221 ) rechtzeitig und persönlich einzureichen.
Eingebrachte Speisen und Getränke:
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr in öffentlichen Räumen und Anlagen des Hotels ist nicht gestattet. Ausnahmen sind mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung gegen Bezahlung der hausüblichen Servicekosten sowie Korkgeld zulässig.
Dekorationen:
Der Gast ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und die Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden, und die Dekoration muss dem Stil des Hauses entsprechen. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal durchgeführt werden, und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Vom Hotel bereitgestellte Dekorationen bleiben auch nach der Veranstaltung Eigentum des Hotels. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Gastes. Für die Beschädigung oder Verlust an Einrichtung und Inventar haftet der Gast ohne Verschuldensnachweis.
Kündigung durch das Hotel:
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
1) der Ruf, sowie die Sicherheit des Hotels gefährdet sind
2) Vereinbarte Anzahlungen nicht geleistet wurden
3) Die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Hotels behindert
4) Der Raum an Dritte ohne Wissen des Hotels vergeben wird
5) Höhere Gewalt herrscht
Der Gast ist nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
Haftung:
1) Reservierungen müssen von bevollmächtigten und zeichnungsberechtigten Personen rückbestätigt werden. Diese Personen haften somit als Solidarschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen mit dem Hotel.
2) Eingebrachte Gegenstände und Wertsachen: Bei Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen und Wertsachen übernimmt das Hotel keine Haftung. Jedwede spezielle Versicherung hat der Veranstalter selbst zu besorgen.
3) Wertsachen können kostenlos in den eigenen Zimmersafes deponiert werden.
Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, inklusive aller Steuern und Abgaben; gültig bis auf Widerruf.
Rechnungen:
1) Anzahlungen: Nach Fixierung einer Veranstaltung benötigen wir mindestens 30% Anzahlung des zu erwartenden Umsatzes, spätestens jedoch bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf unser Bankkonto Nr. 9969 bei der Raiffeisenkasse Guntramsdorf BLZ 32250.
2) Rechnungsbelege sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen, Verzugszinsen von 4 % über der jeweiligen Bankrate sowie zusätzliche Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.
Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird Mödling vereinbart.
Stand: Guntramsdorf, 2007-10-13